Rechtliches
Hi,
ich habe mal ne rechtliche Frage.
Das Kopieren von Noten ist ja in 99% der Fälle verboten. Wenn ich die Noten neu notiere, müsste dieses Verbot ja hinfällig sein, weil ich das "Urheberrecht" des Notensetzers ja nicht breche, ich setze es ja selbst.
Zumindest bei Stücken deren Urheber 70Jahre tot sind.
Stimmt das? oder muss ich eine eigene "Schöpfung" mit einbringen, in dem ich das Stück anders arrangiere oder so?
Und wie sieht das bei Stücken aus, deren Urheber noch nicht 70 Jahre tot sind?
Weiß da jemand was konkretes?
Danke
Synchron
Comments
Ich denke hier gilt es zu unterscheiden zwischen dem Notensetzer und dem Komponisten.
Kopieren ist vermutlich immer verboten, egal wie lange der Komponist schon tot ist, zumindest solange es den veröffentlichenden Verlag oder einen Rechtsnachfolger noch gibt, da man dessen Rechte verletzt.
Hmm, wie sieht das mit Privatkopie aus? Ich meine dass die wiederum erlaubt ist?
Es gibt auch Rahmenverträge, z.B. haben die Kirchen (zumindest die römisch-katholische) eine solche mit sowohl GEMA als auch VG Wort, dort ist das Kopieren und drucken von Handzetteln und Liedblättern erlaubt, nicht aber z.B. das projezieren auf eine Leinwand oder gebundene Gesangbücher. Dummerweise gibt es aber auch Autoren, die sich nicht durch diese Institutionen vertreten lassen...
Abschreiben und damit neu setzten verletzt ggf. das Urheberrecht des Komponisten, es sei den diese ist schon lange genug tot, oder hat (z.B. per 'Creative Commons) ausdrücklich auf Schutz verzichtet.
Ein geändertes Arrangement dagegen begründen wohl eine eigene Schöpfung und damit ein eigenes Urheberrecht. Wie weit man dazu vom Original abweichen muss, ist mir dann allerdings unklar. Reicht z.B. schon das Hinzufügen von Akkorden? Das Hinzufügen eines Vor-, Zwischen- oder Nachspiels? Aus einem einstimmiggen Stück ein 4-stimmiges SATB machen?
Aber ich weiß hier leider auch nichts genaues und würde da gerne mehr drüber wissen.
Antwort auf Ich denke hier gilt es zu von Jojo-Schmitz
Hier gibt einige Informationen dazu: http://imslp.org/wiki/IMSLP:Urheberrecht_einfach_gemacht
Antwort auf IMSLP von [DELETED] 3
Ok, ich kopiers hier mal rein:
Zitat:"
Ist ein Stück gemeinfrei?
Letzter lebender Komponist/Editor/Texter: Verstorben vor 1943: JA
Verstorben nach 1942: NEIN
Ein Stück, das mehr als 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten erstmals veröffentlicht wird, ist ab dem Datum der Erstveröffentlichung 25 Jahre lang geschützt."
Das klärt den Fall für alte Stücke.
Gibt es auch etwas zum Arrangieren etc. also einer neuen Schöpfung an einem Werk?
Quasi einem Remix. Oder ist das generell verboten?
Antwort auf Ok, ich kopiers hier mal von Synchron
Wenn ich http://www.heise.de/newsticker/meldung/re-publica-Online-Kampagne-forde… richtig interpretiere ist alles verboten.
Antwort auf Wenn ich von [DELETED] 3
Das interpretierst du falsch.
Ein Remix ist eine Überarbeitung eines Songs, wobei direkt an der Audio-Datei des Originals gearbeitet wird und somit auch die Stimmen und Instrumente der Original-Interpreten benutzt werden.
Das wird auf Wikipedia nochmal etwas ausführlicher erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Remix
Bei einem Arrangement hingegen arbeitest du ja mit dem Notenmaterial (falls vorhanden) oder nach Gehör und spielst es dann anschließend selber ein, oder lässt es einspielen.
Allerdings hat sich (vor allem durch das Internet) so viel getan im Urheberrecht, dass ich hier keine verbindliche Aussage darüber machen möchte, was erlaubt ist und was nicht.
Ich mache es in der Regel so, dass ich mich an Noten aus der oben erwähnten IMSLP-Datenbank halte, denn da kann ich mir sicher sein, dass ich die Stücke bearbeiten darf.
Bei Stücken, die nicht durch die 70-Jahre-Regelung betroffen sind, mache ich es so, dass ich grundsätzlich nur nach Gehör arbeite. Ich persönlich bin der Meinung, dass ich dadurch weit genug vom Original abweiche um es zumindest nicht-kommerziell veröffentlichen zu dürfen.
Antwort auf Ok, ich kopiers hier mal von Synchron
Danke, sehr hilfreich. 👍
Antwort auf Danke, sehr hilfreich. 👍 von magic_eliasl11
In Google findest Du sehr viele Seiten, die sich mit dem Thema beschäftigen. Ohne jetzt die einzelnen Fälle zu betrachten, nur ein paar Punkte:
Das manuelle Kopieren ist in der Tat (bisweilen) von der maschinellen Kopie zu unterscheiden. Speziell für den Eigenbedarf ist manuelles Kopieren manchmal erlaubt, wo maschinelles Kopieren nicht erlaubt ist.
Ein Notensatz kann nicht nur das Urheberrecht des Werks und des Notensetzers besitzen (weil Du das explizit erwähnst), es kann auch eine andere schöpferische Leistung als der reine Satz sein, beispielsweise ein Klavierauszug. Da steckt auch eine erhebliche schöpferische Leistung drin, die über das reine Setzen von Noten hinausgeht. Solcherlei Rechte am Notenmaterial besitzen in aller Regel aber ein verkürztes Urheberrecht im Vergleich zu den bekannten 70 Jahren (70 Jahre nach dem Tod des Rechteinhabers eine Werks gilt es in Deutschland als gemeinfrei). Normalerweise nur 25 Jahre nach dem ersten Erscheinen des Notensatzes.
In den USA nennen sich gemeinfreie Werke "Public Domain" und dort gilt nur eine Frist von 60 Jahren. Im benachbarten Kanada wiederum gilt die 70 Jahre Regel.
Es gibt schrecklich viele Dinge, die man einzeln betrachten muss, bevor man sagen kann, welche Art von Kopie erlaubt ist. Auch die Tatsache, dass ein Notenwerk vollkommen vergriffen ist, kann eine Rolle spielen. Wie gesagt, mit Google wirst Du das alles finden. Und dann musst Du versuchen, die Rechtslage auf Deinen konkreten Fall abzubilden.