Urheberrechtsverletzungen

• 17. Apr 2017 - 11:29

Im Sheet-Music-Bereich findet man zahlreiche Bearbeitungen urheberrechtlich geschützter Werke ohne jegliche Einschränkungen bei den Privacy-Einstellungen (siehe z.B. "Yesterday"). Wie geht man hier mit so etwas um? Für die Veröffentlichung einer Bearbeitung ist üblicherweise die Erlaubnis des Rechteinhabers erforderlich.

Aus den Regeln:

Respect copyright Just as you own the copyright for music you create, others own the copyright for music they create. You may transcribe other people’s copyrighted music using MuseScore, but you do not necessarily own the copyright for the resulting sheet music. You may still upload it to MuseScore.com, but please use appropriate privacy settings so that you are not sharing this music any more widely than the law allows.

Don’t share anything publicly that you don’t have the right to As stated above, you may not share something publicly if someone else owns the copyright to it, unless of course they have given you permission.


Comments

Schwieriges Thema und kommt immer mal wieder auf. Ich sehe aber die Verantwortung und das Risiko vor allem bei den Nutzern, wenn diese solche Stücke nicht auf privat setzen. Darauf hingewiesen wird ja eindeutig. Glaube auch kaum, dass jemand die zeitlichen Ressourcen hat, sich bei den teilweise im Minutentakt hochgeladenen Partituren darum zu kümmern. Fände es allerdings persönlich bedauerlich, wenn aus diesem Grund und um dies auszuschließen gar keine Partituren mehr öffentlich wären, da es sich auch viele Stücke finden, die nicht dem Urheberrecht unterliegen. Und so wie MuseScore frei verfügbar ist sollten auch die letzt gemeinten Partituren (Eigenkompositionen oder Stichwort "70-Jahresfrist") Nutzern zur Verfügung stehen können.

Kannst dies aber gerne auch noch einmal im englischsprachigen Forum anstoßen.

Antwort auf von kuwitt

Das Musikwerk und sein urheberrechtlicher Schutz sind untrennbar miteinander verbunden. Ein Musikwerk wird in Deutschland nach § 64 UrhG zu Gunsten der Komponisten und Texter noch 70 Jahre nach dem Tod der Urheber geschützt. Diese Schutzfrist gilt seit Juli 1995 auch innerhalb der EU und inzwischen in den USA (siehe Copyright law). Während der Schutzfrist ist nur den Urhebern eine Nutzung und Verwertung gestattet (absoluter Schutz), andere müssen für Bearbeitungen (etwa bei Coverversionen) im Falle einer Veröffentlichung die Urheber um Genehmigung fragen (§ 23 UrhG). Nach Ablauf der Frist ist das geschützte Werk gemeinfrei.

https://de.wikipedia.org/wiki/Musikwerk_(Urheberrecht)#Schutz

Tja, die Rechtslage ist da eigentlich eindeutig.

Antwort auf von kuwitt

Hier stellt sich das gleiche Problem: http://imslp.org
Wie die das kontrollieren, weiß ich auch nicht.

So etwas findet man dort, wenn man Jacques Ibert eintippt:

This work is likely not in the public domain in the US (due to first publication with the required notice after 1922, plus renewal or "restoration" under the GATT/TRIPS amendments), nor in the EU and those countries where the copyright term is life+70 years. However, it is public domain in Canada (where IMSLP is hosted) and in other countries (China, Japan, S. Korea) where the copyright term is life+50 years.
Please obey the copyright laws of your country. IMSLP does not assume any sort of legal responsibility or liability for the consequences of downloading files that are not in the public domain in your country.

Antwort auf von Fabian Payr

Wäre vielleicht ein Möglichkeit. Stellt sich aber immer noch die Frage, wer Zeit hätte, da hinterher zu sein. Ich persönlich sehe bei diesem Thema (über musescore.com hinaus) weniger vordergründig die Musiker großer Namen (ohne den Eindruck erwecken zu wollen, dies zu billigen), die sich ihre Anwälte leisten können, als eher vielmehr die Musiker, die ihre kleinen Brötchen backen und nicht das Budget für Anwälte haben. Aber kann wie gesagt auch noch einmal im englischsprachigen Forum aufgeworfen werden.

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